Arbeitsunfälle
Unter D-Arzt (Durchgangsarzt) versteht man einen unfallchirurgisch tätigen Arzt, der durch die Berufgenossenschaften die besondere Zulassung zur Behandlung von Arbeits-, Wege-, Schul- und Kindergartenunfällen erhalten hat.Er hat eine spezielle Ausbildung absolviert und ist im Besitz der dafür notwendigen Facharzt-Anerkennungen. Seine Praxis und die operativen Bereiche sind dementsprechend ausgerüstet und unterliegen einer strengen Prüfung durch die Berufsgenossenschaften. Der Durchgangsarzt entscheidet über die Weiterbehandlung der Patienten und unterrichtet die Berufsgenossenschaften über den jeweiligen Stand der Behandlung. Zusätzlich zur Akutbehandlung ist er für die Erstellung von Gutachten verantwortlich, welche über die Arbeitsfähigkeit, die Erwerbsfähigkeit und den Grad der Berentung entscheiden. Außerdem wird er zur Behandlung und Beurteilung von Berufserkrankungen beauftragt.
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